Schon seit Januar 2010 gibt es das sogenannte P-Konto. Dieses besondere Konto schützt vor allem sozial schwächere Menschen, da ihnen hier das Geld, das als Existenzminimum benötigt wird, nicht gepfändet werden kann. Noch bevor das Jahr 2012 begann, gab es eine spezielle Sicherheit für Sozialleistungen. So konnten Betroffene noch während Pfändungen liefen, bis zu 14 Tage nach dem Erhalt von Kindergeld, Hartz IV oder ähnlichem, auf ihr Geld zurückgreifen und es trotzdem vom Konto abheben. Diese gesonderte Regelung gibt es nun aber seit 2012 nicht mehr.
Das Problem bei P-Konten sind allerdings die meist recht hohen Kosten beim Großteil der bundesweiten Bankinstitute. Gerade Verbraucherschützer beschweren sich über diesen Zustand und erklären es für sozial ungerecht, von finanziell schwächer gestellten Bürgern solche Summen zu verlangen: Bis zu 15 Euro im Monat fordern Sparkassen und Co in der Regel ein. Einen weiteren Nachteil stellt die schlechtere Kreditwürdigkeit der Klienten dar. Besitzt nämlich jemand ein P-Konto, unterstellt ihm die Bank sofort mangelnde Liquidität oder schlechte Zahlungsgewohnheiten. In dem Fall werden dem Betroffenen Kreditkarten, Dispokredite oder Daueraufträge oft verwehrt.
In der Bankenbranche werden die genannten Konten momentan diskutiert. Laut der Deutschen Kreditwirtschaft gibt es durch den starken Wettbewerb für Kunden immer lukrativere Angebote, denn die Entgelte für den Besitz eines Kontos müssen aufgrund der Konkurrenz langfristig gesenkt werden, um eine obere Marktposition beizubehalten. Ein weiterer Pluspunkt ist die kostenlose Umstellung von einem normalen zu einem P-Konto. Die ansteigenden Zahlen von P-Konten-Besitzern sprechen zudem für sich. Waren es im Sommer 2011 noch ungefähr 450.000 Klienten bundesweit, hat sich diese Anzahl laut Schätzungen von Experten mittlerweile verdoppelt.

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